Gesellschaftsrecht

Wirtschaftsunternehmen sind häufig in Form einer Gesellschaft organisiert – sei es eine Personengesellschaft (z.B. GbR oder OHG) oder eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG). Innerhalb einer Gesellschaft sind Vorschriften zur Willensbildung (Beschlüsse) oder die Kompetenzen der einzelnen Organe der Gesellschaft (z.B. Geschäftsführer) zu beachten. Bereits die Erstellung des Gesellschaftsvertrages oder des Dienstvertrages des Geschäftsführers kann die entscheidende Weichenstellung sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Unsere Anwaltsnotare stehen Ihnen bei der Erstellung von beurkundungsbedürftigen Beschlüssen, Übertragungen, Verträgen etc. zur Verfügung.

Insbesondere folgende Teilbereiche des Gesellschaftsrechts bearbeiten wir:

  • Gesellschaftsgründung
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • GmbH und GmbH & Co. KG
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags bzw. des Geschäftsführerdienstvertrags
  • Einladung zur Gesellschafterversammlung
  • Begleitung von Gesellschafterversammlung
  • Beschlussanfechtung
  • Abberufung / Niederlegung des Geschäftsführeramts

Ihre Ansprechpartner

k-kanzlei-lueneburg-2380

Andreas Willing

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht