Maklerrecht

Beim Erwerb einer Immobilie sind häufig Makler involviert, welche den Kaufvertrag vermittelt oder gefördert haben. Hierbei können viele Fragestellungen entstehen – z.B. werden Angaben im Exposé Vertragsinhalt, muss immer eine Maklercourtage gezahlt werden oder wann haftet der Makler. Aufgrund dieser Fragestellungen und der oftmals nicht unerheblichen Maklerprovision sind bereits bei der Gestaltung der Maklerverträge Fehler zu vermeiden und frühzeitig rechtlicher Rat einzuholen, soweit Probleme im Bereich der Maklertätigkeit auftreten.

Wir beraten Sie im Bereich des Maklerrechts überwiegend in folgenden Teilbereichen:

  • Gestaltung von Maklerverträgen
  • Durchsetzung / Abwehr von Maklerprovisionsansprüchen
  • Haftung von Maklern
  • Angaben im Exposé

Ihre Ansprechpartner

k-kanzlei-lueneburg-2380

Andreas Willing

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht