Verkehrsgerichtstag 2020

Unfallschäden: Fiktive Abrechnung soll bleiben

04.02.2020

Auch künftig dürfen Autofahrer einen Sachschaden an ihrem Fahrzeug „fiktiv“ abrechnen. Das ist die „fast“ einstimmige Meinung der Experten des 58. Goslarer Verkehrsgerichtstags. „Der Geschädigte muss weiterhin selbst entscheiden dürfen, wie er mit seinem Schaden umgeht“, stellt Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) fest.

Wir empfehlen grundsätzlich die Regulierung im Falle eines Unfalles nicht dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zu überlassen, sondern in jedem Fall rechtlichen Beistand einzuholen. Kontaktieren Sie uns gerne über anwalt@kanzlei-lueneburg.de oder unter 04131 789970, falls Sie diesbezüglich Fragen haben.