Trotz aktivem Tun nur Beihilfe zum Suizid

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21)

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar. Heißt: Man darf einem schwer­kranken Menschen auf dessen Wunsch ein tödliches Medikament ans Bett stellen – aber einnehmen muss er es selbst. Jetzt rütteln die obersten Straf­richter an diesem Grundsatz. Ein Dammbruch?

Eine Frau hilft ihrem bettlägerigen Ehemann beim Suizid, indem sie ihm selbst eine tödliche Überdosis Insulin spritzt – und hat sich damit laut Bundes­gerichts­hof (BGH) nicht strafbar gemacht. Die obersten Straf­richter hoben ihre Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen auf und sprachen sie frei. Das Verhalten der Kranken­schwester im Ruhestand stelle sich als straflose Beihilfe zum Suizid dar (Az. 6 StR 68/21).